Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig für Hypnosezentrum Gassmann, vertreten durch Florian Gassmann)
gilt für die Webseiten rauchfrei-Stuttgart; Abnehmen Stuttgart; Hypnose Stutgart;Hypnosezentrum Stuttgart
§1 Anwendungsbereich der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Hypnose- und Trancezentrum (im nachfolgenden HTZ genannt) Florian Gassmann, vertr. durch Herrn Florian Gassmann, und dem Klienten zum Behandlungsvertrag.
b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des HTZ annimmt und einen Termin vereinbart.
c) Termine, die nicht 48 Stunden vorher abgesagt werden,
müssen mit 50€ oder bei Seminaren 50% des Honorars vergütet werden.
d) Das HTZ ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die das HTZ aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des HTZ für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
e) Die vom HTZ angebotenen Hypnose- und Trancesitzungen stellen keine ärztliche oder therapeutische Maßnahme dar. Weder werden Diagnosen erstellt noch „Heilung“ oder „Linderung“ versprochen. Die Hypnosesitzungen stellen keine therapeutische oder psychotherapeutische Maßnahme dar, sondern verstehen sich als Lebensberatung und Entspannungstraining.
f) Eine Beratung durch das HTZ ist prinzipiell nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Mit Inanspruchnahme einer Beratung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig gesund zu sein.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
a) Das HTZ erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten, indem es seine Kenntnisse und Fähigkeiten beim Klienten anwendet, Dabei werden in der Regel Methoden zu Grunde gelegt, die schulmedizinisch bisher nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Daher kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Das HTZ ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des HTZ für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 4 Honorierung
a) Das HTZ hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar,
welches individuell vereinbart wird.
b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Klienten in bar an das HTZ, Herrn Florian Gassmann, gegen Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Klient auf Wunsch eine Rechnung nach § 6.
§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung
a) Das HTZ behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratungen sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
§ 6 Rechnungsstellung
a) Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Klient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift des HTZ , den Namen und die Anschrift des Klienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Gerichtsstand ist Stuttgart
§ 8 Salvatorische KlauseL
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Stuttgart, den 28.02.2014